Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen

In unserer heutigen Zeit ist es für Unternehmen immer wichtiger, die richtigen Mitarbeiter zu finden und diese auch langfristig an das Unternehmen zu binden. In vielen Branchen zahlen Unternehmen nach Tarifvertrag, doch das reicht längst nicht mehr aus. Neben dem Betriebsklima, den Aufgaben und weiteren Faktoren wie Arbeitszeit oder Flexibilität, legen Mitarbeiter auch immer mehr Wert darauf, was der Arbeitgeber an Zusatzleistungen bietet. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ein exzellenter Weg, um Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und auch als Arbeitgeber zu profitieren.

Das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge ist kein neuartiges – bereits vor mehr als 100 Jahren haben insbesondere große Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, für ihre Mitarbeiter Vermögen anzusparen, welches später in Form einer Rente ausbezahlt wurde. Wir sprechen hier von einer klassischen betrieblichen Altersversorgung. Inzwischen können auch die Mitarbeiter selbst Beträge aus ihrem Bruttogehalt in eine Rentenversicherung einzahlen, die vom Arbeitgeber für sie abgeschlossen wird. Hier sprechen wir dann von einer betrieblichen Altersvorsorge, durch die Steuern und Sozialabgaben gespart werden.

Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung bzw. Altersvorsorge?

Millionen Angestellte verlassen sich in Deutschland auf die gesetzliche Rente – doch betrachten wir deren Entwicklung genauer, dann stellen wir fest, dass diese mit den Jahren immer geringer ausfällt. Was heute auf dem Rentenbescheid steht, hat aufgrund der anhaltenden Inflation und der steigenden Lebenshaltungskosten beim Renteneintritt nicht mehr den Wert von heute. Damit der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann, ist es daher wichtig, auch auf anderen Wegen vorzusorgen. Für die Arbeitnehmer stellt sich also die Frage, ob sich die betriebliche Altersversorgung oder Altersvorsorge – kurz bAV – lohnt, damit die Rentenzeit keine Zeit der finanziellen Einschränkungen wird. Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist grundlegend sinnvoll. Ob sich die Vorsorge durch das Unternehmen für Angestellte und Arbeiter lohnt, hängt letztlich zum großen Teil davon, was genau angeboten wird und zu welchen Konditionen. Zwei Gesetzesänderungen aus den Jahren 2018 und 2019 trugen allerdings dazu bei, dass die bAV um ein Vielfaches attraktiver geworden ist.

Wer zahlt denn nun was in die Vorsorge ein?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie die bAV finanziert werden kann. Einer davon ist, dass der Arbeitgeber die baV allein finanziert. Früher geschah dies vor dem Hintergrund für die Mitarbeiter zu sorgen, heute ist es für Unternehmen ein guter Weg, sich attraktiver am Arbeitsmarkt aufzustellen und Mitarbeiter lange im Unternehmen zu halten. Zahlt der Arbeitgeber für die Betriebsrente, sollten die Mitarbeiter das in jedem Fall annehmen und im Alter von der zusätzlichen Vergütung profitieren. Ein zweiter Weg, der seit 2002 möglich ist, ist die sogenannte Entgeltumwandlung. In diesem Fall zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag und werden vom Arbeitgeber finanziell bezuschusst.

Welche Mitarbeiter profitieren von der bAV?

Mitarbeiter, die schon beim Antritt der neuen Stelle wissen, dass sie diese nur als Zwischenstation sehen oder das Unternehmen spätestens nach wenigen Jahren wieder verlassen möchten, sollten sich sehr genau überlegen, ob sie in die bAV investieren. Noch bis 2017 musste ein Mitarbeiter dem Unternehmen mindestens 5 Jahre zugehörig sein und beim Ausscheiden ein Alter von 25 Jahren erreicht haben, um später eine Betriebsrente zu bekommen. Heute müssen dafür 3 Jahre Unternehmenszugehörigkeit und ein Alter von 21 Jahren beim Ausscheiden erreicht sein, um Anspruch auf Betriebsrente zu haben. Bei einem Wechsel ist es beispielsweise auch nicht immer gesagt, dass das neue Unternehmen den bestehenden Vertrag übernimmt und in vielen Unternehmen werden Verträge, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor einem gewissen Zeitraum verlässt, einfach aufgelöst. Wer hingegen stark von der bAV profitiert, sind Mitarbeiter mit einem geringen Verdienst. Seit 2018 können diese Mitarbeiter im Rentenalter mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebsrente behalten – im Gegensatz zu früher als die spätere Rente auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Doch was passiert eigentlich, wenn das Unternehmen insolvent ist? Ist die Betriebsrente dann auch weg? Gerade in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, wie schnell Unternehmen insolvent gehen können und Mitarbeiter, die vielleicht schon Jahrzehnte dort tätig waren, plötzlich ohne Arbeit sind. Das zeigt sich beispielsweise am Feuerwerkshersteller WECO, dem nach über 70 Jahren das aus droht. Sollte dies der Fall sein, dann ist die Betriebsrente nicht verloren, denn das Geld ist über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Dieser übernimmt dann die Rentenzahlung, die dem Arbeitnehmer zustehen.

Neuerungen machen die bAV noch attraktiver

Es gibt noch weitere Vorteile für die Mitarbeiter durch eine bAV, die Arbeitgeber nutzen können, um sich attraktiv am Arbeitsmarkt zu präsentieren. Wollen Mitarbeiter mit der Entgeltumwandlung zusätzlich etwas zur Vorsorge beitragen, so werden die Beträge vom Bruttogehalt abgezogen, sprich nur auf das verbleibende Gehalt werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig. Am Ende gibt es zwar etwas weniger Nettogehalt, doch es wird ein deutlich höherer Betrag für die Altersvorsoge geleistet. Eine Neuerung, die seit 2019 gilt, legt fest, dass Verträge, die neu geschlossen werden, vom Arbeitgeber mit 15% des Betrags bezuschusst werden müssen. Bereits bestehende Verträge müssen ab 2022 bezuschusst werden. Arbeitgeber haben hier eine gute Gelegenheit, noch höhere Prozentsätze anzubieten und somit neue Mitarbeiter zu locken bzw. länger an sich zu binden. Seit 2020 gibt es eine weitere Neuerung, die für zusätzliche Entlastung sorgt. Die ersten 160 Euro der monatlichen Rente sind seitdem frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse. Dies fallen erst ab 161 Euro an.

bAV ganz nach Wunsch

Geht es darum, die betriebliche Altersvorsorge im Betrieb umzusetzen, dann gibt es mehrere Wege, für die sich ein Unternehmen entscheiden kann. Wer betrieblich für seine Mitarbeiter vorsorgen möchte, hat seit 2018 sechs Möglichkeiten, die Altersvorsorge im Unternehmen zu organisieren. Dazu gehören die Direktzusage, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse und Unterstützungskasse. Hier gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, wie das Geld angelegt und investiert werden kann. Als erfahrener Investmentmanager kenne ich mich in diesem Themengebiet aus und weiß, welche Investitionen sich bei der bAV sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer lohnen. Mir ist es dabei wichtig, auf die individuellen Wünsche einzugehen, denn nicht jeder Anleger hat die gleiche Einstellung. Das Wichtige dabei ist, in was investiert wird – Sachwerte, die am besten vor der Inflation schützen, sind besonders geeignet. Gerne berate ich Sie auf diesem Gebiet und stelle Ihnen mein Konzept der bAV mit den passenden Sachwertanlagen vor.

Fazit

Bietet der Arbeitgeber eine von ihm finanzierte Betriebsrente an, sollten Mitarbeiter auf jeden Fall zusagen. Zwar werden auf die spätere Rente Einkommensteuern und auch andere Abgaben fällig, aber dennoch lohnt sich eine Betriebsrente, denn ohne je einen Cent eingezahlt zu haben, bekommen Mitarbeiter im Alter einen gewissen Betrag ausbezahlt. Wer noch weiter vorsorgen möchte, sollte sich auch mit der Entgeltumwandlung beschäftigen, denn sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber haben hier ein breites Spektrum zur Verfügung, um eine attraktive Altersvorsorge zu gestalten.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge haben, dann lassen Sie uns gerne sprechen.